Allgemeine Geschäftsbedingungen Randleiste mit Stil von Pro-Intex GmbH
Gültigkeitsbereich
- Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Pro-Intex GmbH)
- Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten selbst bei Kenntnis durch den Auftragnehmer nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.
- Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Angebot
- Die Angebote des Auftraggebers samt zugehörigen Unterlagen sind, soweit nichts anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich und zwar hinsichtlich aller angegeben Daten.
- Das Angebot ist, wenn nicht anders angegeben, 3 Monate gültig, längstens jedoch bis zum folgenden Kalenderjahr.
Vertrag
- Der Auftrag wird gültig durch die Übermittlung des unterzeichneten Angebotes und des zugehörigen Haftungsausschlusses. Dies kann auch als eingescannte Kopie geschehen.
- Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt, sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber nichts Gegenteiliges mitgeteilt hat. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge entgegen dieser Bestimmung einer Arbeitskraft übertragen werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können daher vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
- Arbeiten die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt notwendig bzw. unvermeidlich sind, jedoch erst während der Arbeitsdurchführung erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Überschreiten die zusätzlichen Kosten 15% des vereinbarten Entgeltes nicht muss der Auftraggeber diese in jeden Fall zahlen. Bei einer Kostenüberschreitung von mehr als 15% hat der Auftraggeber Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Es werden jedoch alle bisher durchgeführten Arbeiten in Rechnung gestellt.
Ausführung der Arbeiten
- Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten die von der Witterung abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine, soweit nicht anders vereinbart, in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw. unmöglich machen.
- Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. Die bei Vertragsabschluss angeforderten Arbeitsbedingungen sind vom Auftraggeber herzustellen.
Abnahme und Mängelrüge
- Reklamationen sind sofort bei der Übergabe bekanntzugeben. Die Übergabe erfolgt generell sofort nach Fertigstellung des Auftrages.
- Die Übergabe wird mit der Unterzeichnung der Abnahmebestätigung durch den Auftraggeber abgeschlossen.
- Später hervorkommende Mängel sind unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer zu melden.
Gewährleistung und Schadenersatz
- Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass seine Leistungen dem Vertag entsprechen und die Arbeiten sachgerecht und fachgerecht ausgeführt wurden.
- Falls Materialien und Pflanzen vom Auftraggeber beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien oder Pflanzen.
- Treten Mängel auf, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber ihre Beseitigung verlangen, jedoch nur, wenn die Beseitigung keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wenn die Beseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahr nach Abnahme. Für Geschäfte zwischen Unternehmen wird die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ausgeschlossen.
- Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Auftraggeber durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten. Für alle anderen Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Geschäften zwischen Unternehmen ist das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit vom Geschädigten zu beweisen.
Rechnungslegung und Zahlung
- Sofern nicht anders vereinbart hat der Auftraggeber sofort nach Abschluss der Arbeiten und Übernahme den Auftrag in bar zu begleichen. Der Mitarbeiter vor Ort hat die Zahlung zu bestätigen. Eine ordentliche Rechnung wird per Post oder e- Mail zugestellt.
- Wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Zahlung per Banküberweisung vereinbart, hat diese sofort und ohne Abzüge nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen zu berechnet.
- Mahngebühren werden automatisch bei Zahlungsverzug im Zuge eines Mahnschreibens gefordert. Diese gilt es im Falle eines Zahlungsverzuges unbedingt zu begleichen.
Verschiebung des Auftrags
- Verschiebt der Auftraggeber die Errichtung der Baustelle um ein Kalenderjahr, wird im Jahr des eigentlichen Durchführungstermins eine Anzahlung von 30% der Auftragssumme als Anzahlung verrechnet. Diese Anzahlung wird im Folgejahr von der Auftragssumme abgezogen. Eventuelle Preiserhöhungen werden in dem Falle auf die Auftragssumme aufgeschlagen.
Stornierung des Auftrags
- Tritt der Auftraggeber vom unterzeichneten Vertrag zurück fallen 30% der Auftragssumme als Stornogebühren an.
Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Lieferungen Eigentum des Auftragnehmers.
Gerichtsstand
- Gerichtsstand der Pro-Intex GmbH ist 4600 Wels/Österreich
Sattledt, Juli 2016